An der Fahrausbildung zur Klasse B bzw. BE (enthalten sind die Führerscheinklassen L, M und S) hat sich gegenüber der bisherigen Ausbildung nichts geändert außer dass sie eben ein Jahr früher stattfinden kann. Es müssen allerdings folgende Auflagen erfüllt werden:
- Die jungen Fahrerinnen und Fahrer dürfen bis zu ihrem 18. Geburtstag nur in Begleitung einer erwachsenen, erfahrenen Person ein Auto steuern.
- Diese Person (es können auch mehrere sein) muss namentlich in die Prüfungsbescheinigung eingetragen sein.
- Die Fahrerlaubnis muss immer mitgeführt werden.
Bestimmte Fahrschulen bieten übrigens einen Vorbereitungskurs für Fahranfänger und Begleitpersonen an. Die Teilnahme ist nicht verpflichtend, kann aber sinnvoll sein.