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Führerscheinklassen
Zweirad
KLASSE
AM
(MAX. 50 CCM)
KLASSE
A1
(MAX. 125 CCM)
KLASSE
A2
(MAX. 35 KW)
KLASSE
A
(ÜBER 50 CCM)
PKW
KLASSE
B
(PKW)
KLASSE
BE
(ANHÄNGER GROSS)
KLASSE
B96
(ANHÄNGER KLEIN)
KLASSE
B196
(MAX. 125 CCM)
Traktor
KLASSE
L
(MAX. 40 KM/H)
AM
(max. 50 ccm)
AUSBILDUNG
Mindestalter: 16 Jahre
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
Unterrichtsstunden
Übungsstunden: nach Bedarf
Theorie/Doppelstunden á 90 Minuten
bei Ersterteilung: 12
bei Erweiterung: 6
Zusatzstoff: 2
VORAUSSETZUNGEN
Biometrisches Passfoto
Sehtest
Erste-Hilfe-Kurs
Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
MERKMALE
ZWEIRÄDRIGE KLEINKRAFTRÄDER MIT:
bbH max. 45 km/h
Hubraum max. 50 cm³ bei Verbrennungsmotor
Leistung max. 4 kW bei Elektromotor
DREIRÄDRIGE KLEINKRAFTRÄDER MIT:
bbH max. 45 km/h
Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren
Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor
VIERRÄDRIGE LEICHT-KFZ MIT:
bbH max. 45 km/h
Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren
Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor
Leermasse max. 350 kg
A1
(max. 125 ccm)
AUSBILDUNG
Mindestalter: 16 Jahre
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
Eingeschlossene Klassen: AM
Unterrichtsstunden
Übungsstunden: nach Bedarf
Theorie/Doppelstunden á 90 Minuten
Überlandfahrt: 5
Autobahnfahrt: 4
Dunkelfahrt: 3
bei Ersterteilung: 12
bei Erweiterung: 6
Zusatzstoff: 4
VORAUSSETZUNGEN
Biometrisches Passfoto
Sehtest
Erste-Hilfe-Kurs
Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
MERKMALE
KRAFTRÄDER MIT:
Hubraum max. 125 cm³
Leistung max. 11 kW
Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg
DREIRÄDRIGE KFZ MIT SYMMETRISCH ANGEORDNETEN RÄDERN:
Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren)
oder bbH über 45 km/h
Leistung max. 15 kW
A2
(max. 35 KW)
AUSBILDUNG
Mindestalter: 18 Jahre
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich.
Eingeschlossene Klassen: AM, A1
Unterrichtsstunden
Übungsstunden: nach Bedarf
Überlandfahrt: 5
Theorie/Doppelstunden á 90 Minuten
Autobahnfahrt: 4
Dunkelfahrt: 3
bei Ersterteilung: 12
bei Erweiterung: 6
Zusatzstoff: 4
VORAUSSETZUNGEN
Biometrisches Passfoto
Sehtest
Erste-Hilfe-Kurs
Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
MERKMALE
KRAFTRÄDER MIT:
Leistung max. 35 kW
Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2 kW/kg
A
(über 50 ccm)
AUSBILDUNG
Mindestalter: 20 Jahre bei Aufstieg von A2 auf A, 21 Jahre für Trikes, 24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich.
Eingeschlossene Klassen: AM, A1, A2
MERKMALE
KRAFTRÄDER MIT:
Hubraum über 50 cm³ oder
bbH über 45 km/h
DREIRÄDRIGE KRAFTRÄDER MIT:
Leistung über 15 kW
DREIRÄDRIGE KRAFTFAHRZEUGE MIT SYMMETRISCH ANGEORDNETEN RÄDERN:
Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 km/H
Leistung über 15 kW
B
(PKW)
AUSBILDUNG
Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF17)
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
Eingeschlossene Klassen: AM, L
Unterrichtsstunden
Übungsstunden: nach Bedarf
Theorie/Doppelstunden á 90 Minuten
Überlandfahrt: 5
Autobahnfahrt: 4
Dunkelfahrt: 3
bei Ersterteilung: 12
bei Erweiterung: 6
Zusatzstoff: 2
VORAUSSETZUNGEN
Biometrisches Passfoto
Sehtest
Erste-Hilfe-Kurs
Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
MERKMALE
ANHÄNGERREGELUNG
KFZ – AUSGENOMMEN KFZ DER KLASSEN AM, A1, A2 UND A:
zG max. 3.500 kg
max. 8 Personen außer dem Fahrer
ANHÄNGER MIT:
zG max. 750 kg immer erlaubt
zG über 750 kg erlaubt, wenn zG der Fahrzeugkombination max. 3.500 kg
BE
(ANHÄNGER GROSS)
AUSBILDUNG
Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF 17)
Ausbildung: Praxis
Prüfung: praktische Prüfung
Vorbesitz: Klasse B
Unterrichtsstunden
Übungsstunden: nach Bedarf
Überlandfahrt: 3
Autobahnfahrt: 1
Dunkelfahrt: 1
VORAUSSETZUNGEN
Biometrisches Passfoto
Sehtest
Erste-Hilfe-Kurs
Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
MERKMALE
KFZ DER KLASSE B MIT ANHÄNGERN ODER SATTELANHÄNGER:
zG des Anhängers über 750 kg, aber max. 3.500 kg
B96
(ANHÄNGER KLEIN)
AUSBILDUNG
Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF 17)
Ausbildung: besondere Schulung
Stundenzahl: mindestens 7 (davon 2,5 Theorie und 4,5 praktische Einheiten)
Prüfung: keine
Vorbesitz: Klasse B
Wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl 96 erteilt
VORAUSSETZUNGEN
Biometrisches Passfoto
Sehtest
Erste-Hilfe-Kurs
Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
MERKMALE
KFZ DER KLASSE B MIT ANHÄNGER:
zG des Anhängers über 750 kg
zG der Fahrzeugkombination über 3.500 kg, aber max. 4250 kg
B196
(max. 125 ccm)
AUSBILDUNG
Mindestalter: 25 Jahre
Mind. 5 Jahre Besitz der Kl. B
4 mal 90 Min.theoretischer Unterreicht der Kl.A
Keine Prüfung
Fahrstunden
Mind. 5 Std. á 90 Minuten
VORAUSSETZUNGEN
Es sind keine Unterlagen für einen Führerscheinantrag nötig
Kein Bild, Sehtest und Ausweiskopie erforderlich
MERKMALE
Krafträder der Klasse A1
Nur auf das Bundesgebiet beschränkt
L
(max. 40 km/h)
AUSBILDUNG
Mindestalter: 16 Jahre
Ausbildung: Theorie
Prüfung: Theorieprüfung
Fahrstunden
Übungsstunden: nach Bedarf
Theorie/Doppelstunden á 90 Minuten
bei Ersterteilung: 12
bei Erweiterung: 6
Zusatzstoff: 2
VORAUSSETZUNGEN
Biometrisches Passfoto
Sehtest
Erste-Hilfe-Kurs
Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
MERKMALE
ZUGMASCHINEN:
für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
bbH max. 40 km/h
mit Anhängern darf max. 25 km/h gefahren werden
SELBSTFAHRENDE ARBEITSMASCHINEN, SELBSTFAHRENDE FUTTERMISCHWAGEN, STAPLER UND ANDERE FLURFÖRDERZEUGE
bbH max. 25 km/h
auch mit Anhänger